Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 25.2.2014 aufgrund des § 14 Abs. 1 Gelegenheits-verkehrsgesetzes 1996, BGBl.Nr. 112/1996, in der Fassung BGBl. I Nr. 96/2013 verordnet:
Verordnung über die Festsetzung eines verbindlichen Tarifes für das Taxi-Gewerbe im Verwaltungsbezirk Baden
§ 1
Der Tarif gilt für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Taxi-Fahrzeugen im Verwaltungs-bezirk Baden.
§ 2
(1) Die Grundtaxe beträgt ......................................................................................... € 2,70
(2) Die Streckentaxe je begonnene 78,5 m beträgt ....................................................... € 0,10
(3) Die Zeittaxe für Wartezeit beträgt je begonnene 13,5 Sekunden ................................ € 0,10
(4) Der Zuschlag für die Beförderung von Gepäckstücken (für Gepäck ab 25 kg, sperriges Gepäck) beträgt .................................................. € 1,00
§ 3
(1) Für Fahrten, die in der Standortgemeinde beginnen und außerhalb der Standortgemeinde enden, darf (ab Ortstafel der Standortgemeinde) die doppelte Streckentaxe gemäß § 2 Z.2, jedoch nur für eine Wegstrecke in eine Richtung gefordert werden.
(2) Für Fahrten, die außerhalb der Standortgemeinde beginnen, darf (bis Ortstafel der Standortge-meinde) die doppelte Streckentaxe gemäß § 2 Z. 2, jedoch nur für eine Wegstrecke in eine Richtung gefordert werden.
§ 4
Fahrpreisanzeiger dürfen im Tarifgebiet erst eingeschaltet werden, wenn der Fahrgast eingestiegen ist, oder wenn sich nach dem vereinbarten Zeitpunkt am Bestellort eine Wartezeit von über 5 Minuten ergeben hat.
§ 5
Für Fahrten aufgrund besonderer Anlässe (Firmungen, Hochzeiten, Begräbnisse und Krankentranspor-te) sowie für Fahrten von Anrufsammeltaxis und Citytaxis im Sinne des § 12 Abs. 6 der NÖ Taxi-Betriebsordnung, LGBl. 7001/20-4, gilt freie Vereinbarung.
§ 6
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsachten in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederöster-reich über die Festsetzung eines verbindlichen Tarifes für das Taxi-Gewerbe im Verwaltungsbezirk Baden vom 22. März 2012, verlautbart in den Amtlichen Nachrichten Nr. 6/2012 vom 30. März 2012, außer Kraft.
Für den Landeshauptmann
Dr. Petra Bohuslav
Landesrätin
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